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Verwaltungssanktionen im europäischen und niederländerischen Verwaltungs- und Kartellrecht

Schriften zum Europäischen und Internationalen Recht 19

Erschienen am 14.09.2011, Auflage: 1/2011
75,00 €
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783899718799
Sprache: Deutsch
Umfang: 390 S.
Einband: gebundenes Buch

Beschreibung

Die von der Europäischen Kommission ausgesprochenen Bußgelder für Verstöße gegen das europäische Kartellrecht sind insbesondere in der deutschsprachigen Literatur verstärkt in die Kritik geraten. Vor dem Hintergrund einer Zuordnung dieser Bußgelder zum Ordnungswidrigkeitenrecht betrachtet Alexander Koch sie nach strafrechtlichen Maßstäben und erweitert die bisherige Perspektive, indem er einen Rechtsvergleich mit den Verwaltungssanktionen des niederländischen Rechts unternimmt. In den Niederlanden sind Geldbußen als eigenständiges verwaltungsrechtliches Instrument jüngst im Allgemeinen Verwaltungsgesetz kodifiziert worden. Der Autor arbeitet die graduelle Maßstabsbildung für diese Sanktionen heraus. Auch Art. 6 EMRK, der auf bestrafende Verwaltungssanktionen ebenfalls Anwendung findet, steht dem nicht entgegen. Den Schluss der Arbeit bildet eine Neureflexion des europäischen Kartellrechts vor dem Hintergrund des durchgeführten Vergleichs.

Leseprobe

The EU Commission has imposed record-breaking fines on several companies for breaching EU competition law in recent years. The Commission's policy has been criticized particularly in Germany. By classifying these fines to criminal law, German lawyers apply criminal law standards. This book offers a new perspective by comparing European to Dutch law. In the Netherlands administrative sanctions have been codified recently in the General Administrative Law Act (GALA). This book reveals that Administrative sanctions are treated differently form criminal law sanctions in the GALA. This is particularly important for procedural safeguards such the right to refuse testimony and the legal professional privilege. Considering the importance of art. 6 ECHR this comparison leads to a re-evaluation of EU competition law sanctions.>